1. Anwendungsbereich und Teilnahmevoraussetzungen
1.1 Diese Teilnahmebedingungen regeln die Nutzung des Prämiensystems www.goriaktiv.de der Dyrup GmbH (nachfolgend Dyrup), für teilnehmende Endanwender aus dem Malerhandwerk bzw. im holzverarbeitenden Bereich (nachfolgend Kundenunternehmen genannt).
1.2 Start des Prämiensystems ist der 10.03.2010. Das Programm ist hinsichtlich seiner Laufzeit nicht befristet.
1.3 Am Prämiensystem können Kundenunternehmen aus dem Malerhandwerk teilnehmen
• die ihren Sitz in Deutschland haben und
• über eine gültige E-Mail-Adresse sowie über eine Lieferadresse in Deutschland verfügen.
Nicht teilnahmeberechtigt sind Wiederverkäufer. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung zur Teilnahme an dem Prämiensystem von Dyrup besteht nicht.
1.4 Durch die erstmalige Registrierung bei GORI AKTIV PrämienPlus auf der Webseite www.goriaktiv.de (nachfolgend Prämiensystem-Website genannt) erklärt das Kundenunternehmen das Einverständnis mit diesen Teilnahmebedingungen und der Datenschutzerklärung. Alle Angaben von Daten müssen wahrheitsgemäß erfolgen.
2. Anmeldung zum Prämiensystem; Punktekonto
2.1 Das Kundenunternehmen muss auf der Prämiensystem-Website der Dyrup einen Hauptaccount anlegen, d.h. sich für die Teilnahme registrieren und ein auf das Kundenunternehmen und sein vertretungsberechtigtes Organ lautendes Punktekonto anlegen. Nur das Kundenunternehmen ist grundsätzlich zur Führung des Hauptaccounts und Punktekontos berechtigt. Jedes Kundenunternehmen darf grundsätzlich nur einen Hauptaccount führen. Dyrup behält sich vor, mehrere Hauptaccounts zu einem zusammenzufassen.
2.2 Das Kundenunternehmen und seine Mitarbeiter haben dafür Sorge zu tragen, dass Passwörter Unbefugten nicht bekannt werden. Sollten dem Kundenunternehmen Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass ein unbefugter Dritter Kenntnis von den persönlichen Zugangsdaten erlangt hat, hat das Kundenunternehmen unverzüglich Dyrup hiervon in Kenntnis zu setzen und ebenso unverzüglich sein Passwort zu ändern.
3. Bonuspunkte; Information über den Kontostand
3.1 Beim Bezug von in Deutschland auf den Markt gebrachten Produkten von Dyrup erhält das Kundenunternehmen Gutschriften in Form von Bonuspunkten.
3.2 Punkteanzahl sowie Art und Umfang der gutschriftfähigen Produkte während der Laufzeit des Prämiensystems sind in der Produkt- und Punkteliste aufgeführt. Bonuspunkte können nur für Listenprodukte gutgeschrieben werden, die für den Verbrauch des Kundenunternehmens bestimmt sind. Diese Liste ist jederzeit in ihrer aktuell gültigen Fassung auf der Prämiensystem-Website einsehbar. Dyrup behält sich vor, jederzeit Änderungen an der Liste vorzunehmen. Derartige Änderungen haben keine Auswirkung auf bereits gutgeschriebene Punkte. Streichungen von Produkten oder Änderungen der Punkteanzahl auf der Produktliste werden von Dyrup mindestens zwei Monate vor ihrem Inkrafttreten auf der Prämiensystem-Website angekündigt.
Eingabefehler in der Liste kann Dyrup jederzeit auch ohne Vorankündigung korrigieren.
3.3 Um Punkte auf seinem Punktekonto gutgeschrieben zu bekommen, muss das Kundenunternehmen sich auf der Prämiensystem-Website einloggen und dort die Produktionsnummer (bestehend aus Artikelnummer und Chargennummer) und die diesbezügliche Anzahl der von ihm erworbenen Artikel eingeben. Auf dem Aufkleber jedes Artikels befindet sich diese Produktionsnummer, bestehend aus Artikelnummer und Chargennummer.
Nach Eingabe der Produktionsnummer werden dem Punktekonto Punkte entsprechend der jeweils gültigen Liste gutgeschrieben. Es besteht kein Rechtsanspruch des Kundenunternehmens auf Gutschrift von Punkten, soweit deren Anzahl auf Eingabefehlern in der Liste beruht.
Der aktuelle Kontostand kann vom Kundenunternehmen jederzeit auf der Prämiensystem-Website eingesehen werden, wenn es auf seinem Account eingeloggt ist.
3.4 Dyrup behält sich vor, kurzfristig zur Bewerbung einzelner Produkte („Aktionsprodukte“) für diese Aktionsprodukte zusätzliche Bonuspunkte („Aktionspunkte“) zu vergeben. Aktionsprodukte, Aktionspunkte, Voraussetzungen und Aktionszeitraum werden auf der Prämiensystem-Website bekannt gegeben. Aktionspunkte werden nur bei Eingabe von Produktionsnummer für Aktionsprodukte innerhalb des jeweiligen Aktionszeitraums gutgeschrieben, soweit nichts anderes auf der Prämiensystem-Website angegeben ist. Mit dem Ende des Aktionszeitraums entfällt die Möglichkeit, durch Eingabe der Produktionsnummer Aktionspunkte für die betroffenen Aktionsprodukte zu erwerben, auch wenn diese Produkte innerhalb des Aktionszeitraums gekauft wurden. Gutgeschriebene Aktionspunkte werden wie gewöhnliche Punkte behandelt.
3.5 Es ist nicht gestattet, Produktionsnummern zur Gutschrift von Bonuspunkten einzugeben, die nicht von einem von dem Kundenunternehmen selbst erworbenen und für seinen Verbrauch bestimmten Listenprodukt stammen (z.B. Produktionsnummer wurde von einem nicht vom Kundenunternehmen erworbenen Produkt von der Verpackung abgelöst oder abgeschrieben, abgefallene Produktionsnummer etc.). Ein Verstoß gegen dieses Verbot berechtigt Dyrup zum Ausschluss des betreffenden Kundenunternehmens gemäß Ziffer 7. von der Teilnahme am Prämiensystem und/oder zur Stornierung bereits gutgeschriebener Punkte.
3.6 Jede Produktionsnummer jedes Artikels darf nur gemäß der Anzahl der gelieferten Stückzahlen zum Zwecke der Erlangung von Bonuspunkten eingegeben werden. Dyrup behält sich das Recht vor bei Produktionsnummern die durch das Kundenunternehmen eingegeben wurden, die Vorlage eines Kaufbelegs (Rechnungsnachweis) für das betreffende Produkt zu verlangen. In diesem Falle werden erst nach Vorlage des Kaufbelegs Punkte endgültig gutgeschrieben. Kundenunternehmen, die in betrügerischer Absicht Produktionsnummern eingeben, ohne dass sie über den erforderlichen Rechnungsnachweis verfügen, werden vom Prämiensystem ausgeschlossen. Eine Auszahlung der bisher angesammelten Punkte erfolgt nicht.
3.7 War zum Kaufzeitpunkt auf dem teilnehmenden Produkt (lt. Liste) die Produktionsnummer bereits abgelöst, kann sich das Kundenunternehmen die auf das Produkt entfallenden Punkte per E-Mail über das Service Center gutschreiben lassen, dessen Rufnummer auf der Prämiensystem-Website angegeben ist. Eine Bonuspunkt-Gutschrift direkt über die Prämiensystem-Website ist in diesem Fall nicht möglich. Für die Punkt-Gutschrift per E-Mail muss die auf der Produktverpackung verbliebene, fest aufgeklebte Artikelnummer angegeben werden. Dyrup behält sich vor, die Gutschrift von Punkten in diesem Fall von der Vorlage eines Kaufbelegs und der Angabe der Chargennummer des Produkts abhängig zu machen.
3.8 Das Guthaben an Punkten und alle sonstigen Ansprüche des Kundenunternehmens sind nicht auf Dritte übertragbar.
4. Einlösung und Verfall gesammelter Bonuspunkte
4.1 Gesammelte Punkte können im Internet-Prämienshop des Dyrup-Bonussystems eingelöst werden, der über die Prämiensystem-Website erreichbar ist.
4.2 Zu jeder im Prämienshop genannten Prämie wird die Anzahl der dafür benötigten Punkte angegeben. Derartige Prämienangebote sind freibleibend und unverbindlich. Eine Einlösung von Bonuspunkten ist nur gegen Sachprämien (Waren oder Dienstleistungen) möglich die auf der Prämiensystem-Website genannt sind. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Eine Prämie kann nur angefordert werden, wenn das Punktekonto des Kundenunternehmens mindestens die für die Einlösung dieser Prämie angegebenen Punkte aufweist. Nach Anforderung der Prämie zieht Dyrup die entsprechende Menge Bonuspunkte automatisch von dem Punktekonto des Kundenunternehmens ab
4.3 Nachdem das Kundenunternehmen die gewünschte Prämie ausgewählt und bestellt hat, wird Dyrup den Eingang dieser Bestellung per E-Mail bestätigen, worunter noch keine Annahme der Bestellung zu verstehen ist. Diese Bestätigungs-E-Mail dokumentiert lediglich den Eingang der Bestellung.
4.4 Mit Versendung der gewünschten Prämie an das Kundenunternehmen nimmt Dyrup die Bestellung an. Die Lieferung der Prämie erfolgt grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Versand der Bestellbestätigung, es sei denn Dyrup kann diese Lieferfrist aus Gründen, die Dyrup nicht zu vertreten hat, ausnahmsweise nicht einhalten (Nichtverfügbarkeit der Leistung). In diesem Fall wird Dyrup das Kundenunternehmen hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist Dyrup berechtigt, die gewünschte Prämie zurückzuweisen; die betroffenen Punkte werden in diesem Fall nicht vom Punktekonto des Kundenunternehmens abgebucht oder, sofern dies bereits geschehen sein sollte, dem Punktekonto wieder gutgeschrieben. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Belieferung durch etwaige Zulieferer.
4.5 Eine Auslieferung von Prämien ist nur an Lieferadressen in Deutschland möglich. Die Versandkosten trägt Dyrup.
4.6 Nicht eingelöste Punkte verfallen mit Ablauf von 36 Monaten nach ihrer erstmaligen Gutschrift auf dem Punktekonto zum jeweiligen Quartalsende.
5. Aktualisierung von Daten des Kundenunternehmens
Dyrup kann jederzeit verlangen, dass alle Daten des Kundenunternehmens aktualisiert werden. Kommt das Kundenunternehmen einer solchen Aufforderung nicht nach und sind die Daten des Kundenunternehmens nicht mehr aktuell, kann Dyrup ihm den Zugriff auf seinen Account und damit auch die Möglichkeit der Einlösung von Punkten so lange verweigern, bis die erforderliche Aktualisierung durchgeführt wurde.
6. Kündigung, Ausschluss vom Prämiensystem
6.1 Beide Parteien können die Teilnahme am Prämiensystem jederzeit, Dyrup jedoch nur unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen, unter Einhaltung der Schriftform ordentlich kündigen. Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
6.2 Im Falle der ordentlichen Kündigung durch das Kundenunternehmen oder durch Dyrup kann das Kundenunternehmen die auf seinem Punktekonto gesammelten Punkte noch bis zu sechs Monate nach Zugang der Kündigung einlösen. Danach verfallen noch auf dem Punktekonto vorhandene Punkte ersatzlos. Ein etwaiger früherer Verfall von Punkten, insbesondere gemäß § 4 Abs. 9, bleibt hiervon unberührt. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
6.3 Dyrup behält sich vor, das Kundenunternehmen und/oder dessen Mitarbeiter bei gravierenden Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen durch eingeschriebenen Brief fristlos von der Teilnahme am Prämiensystem auszuschließen. Dieses Recht besteht unabhängig von dem Recht zur außerordentlichen Kündigung und kann neben diesem ausgeübt werden. Ein gravierender Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen ist insbesondere dann gegeben, wenn das Kundenunternehmen
• sich zum Prämiensystem anmeldet, obwohl es nicht teilnahmeberechtigt ist (Ziffer 1.3),
• bei der Anmeldung zum Prämiensystem oder bei der Aktualisierung seiner Daten falsche Angaben macht (Ziffer 1.4, Ziffer 5.),
• gegen Ziffer 3.5 verstößt.
Erfolgt ein derartiger Ausschluss vom Prämiensystem, verfallen die auf dem Punktekonto des Kundenunternehmens gesammelten Punkte sofort mit Zugang des eingeschriebenen Briefes. Ein Ersatzanspruch des Kundenunternehmens besteht nicht.
6.4 Wurde ein Kundenunternehmen vom Prämiensystem ausgeschlossen, gilt es im Falle einer erneuten Anmeldung zum Prämiensystem als nicht teilnahmeberechtigt.
6.5 Im Falle einer Kündigung oder eines Ausschlusses vom Prämiensystem wird der Account des Kundenunternehmens gelöscht.
6.6 Etwaige sonstige Ansprüche von Dyrup gegen das Kundenunternehmen wegen Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen werden durch die vorstehenden Regelungen nicht berührt.
7. Vorläufige Sperrung eines Accounts
7.1 Besteht Anlass zu dem Verdacht, dass der Hauptaccount und/oder Unteraccount des Kundenunternehmens zu Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder zu Straftaten verwendet wird, behält Dyrup sich vor, den Zugang zum betreffenden Account bis zur Aufklärung des Sachverhalts vorübergehend zu sperren. Das Sammeln oder Einlösen von Punkten ist dann nicht möglich. Das Kundenunternehmen wird über die Sperrung informiert.
7.2 Besteht Anlass zu dem Verdacht, dass der Account eines Kundenunternehmens zu betrügerischen Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen verwendet wird (zum Beispiel bei wiederholter Eingabe von Produktionsnummern, die auch über einen anderen Account eingegeben wurden, oder bei sonstigen Anhaltspunkten für möglichen versuchten Betrug), behält Dyrup sich vor, den betreffenden Account bis zur Aufklärung des Verdachtsfalles vorübergehend zu sperren mit der Folge, dass der Inhaber des Accounts während der Dauer der Sperrung nicht auf seinen Account zugreifen, insbesondere keine Produktionsnummer eingeben oder Prämien einlösen kann. Der Inhaber des Accounts wird über die Sperrung informiert.
8. Einstellung, Änderung des Prämiensystems
8.1 Dyrup behält sich vor, das Prämiensystem jederzeit insgesamt oder teilweise einzustellen. In diesem Fall wird Dyrup gemäß Ziffer 6.1 eine ordentliche Kündigung gegenüber den Kundenunternehmen aussprechen.
8.2 Die Einstellung wird mindestens drei Monate zuvor auf der Prämiensystem-Website bekannt gegeben.
8.3 Nach Beendigung des Prämiensystems können keine Eingaben mehr gemacht und keine Punkte mehr gutgeschrieben werden. Bereits gesammelte Punkte müssen innerhalb von sechs Monaten nach Einstellung des Prämiensystems eingelöst werden, anderenfalls verfallen sie ersatzlos.
9. Haftungsausschlüsse und -begrenzungen
9.1 Dyrup haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
- im Umfang einer von Dyrup übernommenen Garantie.
9.2 Unbeschadet der Regelung in Ziffer 10.1 haftet Dyrup bei Fahrlässigkeit nur bei Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, also der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Kundenunternehmen regelmäßig vertrauen darf („Kardinalspflicht“). Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalspflicht ist die Haftung von Dyrup auf solche typischen Schäden und/oder einen solchen typischen Schadensumfang begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar waren.
9.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von Dyrup sowie für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von Dyrup.
10. Gewährleistung
Jegliche Gewährleistung im Falle von Sach- und Rechtsmängeln an den Prämien wird ausgeschlossen. Die Haftung nach Ziffer 9. bleibt hiervon unberührt.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Das durch diese Teilnahmebedingungen geregelte Rechtsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2 Ist das Kundenunternehmen Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Mönchengladbach.